Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Stadt Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

Vertreten durch:

Die Stadt Lichtenau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister, Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV

Kontakt:

Telefon: 05295/890
Telefax: 05295/8970
E-Mail: stadt@lichtenau.de

Haftungsausschluss:

Die Stadt Lichtenau ist bemüht, die Informationen und Daten auf ihrer Website fehlerfrei und aktuell zu halten. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständig­keit der zur Verfügung gestellten Informationen ist jedoch ausgeschlossen. Dieses gilt auch für die Websites, auf die durch Hyperlink verwiesen wird.

Der Inhalt der Website der Stadt Lichtenau ist urheberrechtlich geschützt. Deshalb bedarf die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, von Textteilen oder Bildern der vorherigen Zustimmung der Stadt Lichtenau.

Sämtliche Informationen oder Daten, ihre Nutzung sowie sämtliches mit den Internet-Seiten der Stadt Lichtenau zusammenhängendes Tun, Dulden oder Unterlassen unterliegt aus­schließlich deutschem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Pader­born.

Konzept & Design: 

SILBERWEISS Werbeagentur Paderborn

Bildnachweise: istockphoto.de

Hinweis zur E-Mail-Kommunikation und zur Verwendung von Formularen

Sofern Sie per E-Mail mit der Stadt Lichtenau in Kontakt treten oder die im Internetangebot der Stadt Lichtenau angebotenen Online-Formulare verwenden, beachten Sie bitte, dass diese Daten unverschlüsselt übermittelt werden. Beim Übermitteln ist nicht auszuschließen, dass Informationen auf dem Transportwege von Unbefugten zur Kenntnis genommen, ver­fälscht oder gelöscht werden können.

Nutzen Sie daher bei vertraulichen Informationen besser den Postweg.

Rechtsverbindliche E-Mails an die Stadt Lichtenau

Rechtsverbindliche E-Mails können über die zentrale E Mail-Adresse

VPS

an die Stadt gesandt werden. Rechtsverbindlichkeit ergibt sich dann, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann durch die sogenannte elektronische Signatur ersetzt werden. Die bei der Stadt Lichtenau eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.

Des weiteren können die Nachrichten an die Stadtverwaltung zur Sicherung der Vertraulichkeit künftig verschlüsselt versandt werden. Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden. Um die technischen Neuerungen umsetzen zu können, hat die Stadt Lichtenau eine Virtuelle Poststelle, kurz: VPS, eingerichtet.

Alle anderen bekannten Mailadressen, sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitar­beiterinnen/ Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und be­wirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit eingegangener elektronischer Nach­richten im Sinne des § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre. 

Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren

Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung der Stadt Lichtenau für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Stadtverwaltung im Sinne des § 3 a VwVfG NRW ist eröffnet.

Rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente können über die Virtuelle Poststelle (VPS) der Stadt Lichtenau elektronisch an die Stadtverwaltung gesandt werden. Die für viele Behördenvorgänge benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch die „qualifizierte elektronische Signatur" ersetzt.

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an uns senden. Folgende Verschlüsselungsverfahren werden seitens der Stadt Lichtenau unterstützt:

  • S/MIME

Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren sogenannten "Öffentlichen Schlüssel". Diesen können Sie hier herunterladen.

Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens der Stadtverwaltung über die damit verbundenen Konsequenzen informiert.

Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss. Die Stadt Lichtenau kann zurzeit Signaturen folgender Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) auf Echtheit und Gültigkeit prüfen:

  • S-Trust
  • DATEV eG
  • D-Trust
  • TeleSec
  • TC TrustCenter
  • Deutsche Post Com

Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit Signaturen anderer Anbieter nicht zulassen können. Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt!

Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie, wie bisher auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.

Beim Versenden von E-Mails mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung, sollten Sie bitte beachten, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.

Ist Ihre E-Mail nicht verarbeitbar, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Sollten Sie Fragen zur Verschlüsselung und elektronischen Signatur haben, wenden Sie sich bitte an: Ruben Metzinger (metzinger@lichtenau.de), Telefon 0 52 95/ 89-57.

Personenbezogene Daten

Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite aus dem Internetangebot der Stadt Lichtenau und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Diese Daten sind nicht personenbezogen; es kann also nicht nachvollzogen werden, welcher Nutzer welche Daten abgerufen hat. Im Einzelnen werden über jeden Abruf folgende Daten gespeichert:

- IP-Adresse
- Name der abgerufenen Datei
- Datum und Uhrzeit des Abrufs
- übertragene Datenmenge
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war

Ausserdem wird die IP-Adresse des Rechners bzw. die Netzwerk-Adresse des Providers, von dem die Anfrage abgeschickt wurde, gespeichert. Personenbezogene Nutzerprofile kön­nen damit aber nicht gebildet werden. Eine Weitergabe an Dritte, weder zu kommerziellen noch zu nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.

Externe Links

Die Stadt Lichtenau ist als Internetanbieter (Content provider) nach § 5 Abs. 1 des Tele­dienstgesetzes (TDG) bzw. § 5 Medienstaatsvertrag (MDStV) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die Stadt Lichtenau keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber ver­antwortlich.

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